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20.01.2026

Neue E-Auto-Förderung: Staat zahlt bis zu 6.000 € Zuschuss für Privatpersonen


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Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm zur Unterstützung des Kaufs und Leasings von Elektroautos für Privatpersonen beschlossen. Das Programm tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und ist rückwirkend für alle seit Jahresbeginn neu zugelassenen Fahrzeuge anwendbar. Die Förderung erfolgt sozial gestaffelt nach Haushaltseinkommen und Familiengröße und sieht Zuschüsse von 1.500 bis 6.000 Euro pro Fahrzeug vor.

Förderumfang und Zielsetzung 

Das Programm richtet sich gezielt an Privathaushalte, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu erleichtern und gleichzeitig die Elektromobilität in Deutschland zu stärken. Gefördert werden sowohl Kauf als auch Leasing von Neuwagen, darunter:

  • Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV)
  • Bestimmte Plug-in-Hybride
  • Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer („Range-Extender“)

Dabei ist die Förderung unabhängig vom Listenpreis des Fahrzeugs.

Das Gesamtbudget des Programms beträgt rund 3 Milliarden Euro, mit dem bis 2029 voraussichtlich etwa 800.000 Fahrzeuge gefördert werden sollen. Anträge können rückwirkend gestellt werden, sobald das entsprechende Online-Portal voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet wird.

Soziale Staffelung der Förderung 

Die Basisförderung und zusätzliche Beträge richten sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen sowie der Anzahl der Kinder im Haushalt. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 € für das zu versteuernde Haushaltseinkommen, sie kann um 5.000 € je Kind bis zu einem Maximum von 90.000 € steigen.

Förderhöhe im Überblick 

Faktor
Förderung
Basis-Zuschuss für reine E-Autos (BEV)
3.000 €
Basis-Zuschuss für Plug-in-Hybride / Range-Extender
1.500 €
Aufschlag bei ≤ 60.000 €Haushaltseinkommen
1.000 €
Weiterer Aufschlag bei ≤45.000 €
1.000 €
Kinderbonus pro Kind
+500 € (max.+1.000 €)
Maximale Förderung pro Fahrzeug
bis zu 6.000 €

Beispiel:
Ein Elektroauto-Kauf eines Haushalts mit einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 € und zwei Kindern könnte damit insgesamt 6.000 € Förderung erhalten
(3.000 € Basis + 2.000 € Einkommensaufschlag + 1.000 € Kinderbonus).

Weitere Bedingungen 

  • Voraussetzung für die Förderung ist die Neuzulassung des Fahrzeugs ab 1. Januar 2026.
  • Anträge müssen nach der Zulassung gestellt werden und spätestens ein Jahr danach eingereicht sein.
  • Geförderte Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate gehalten werden.
  • Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender sind nur förderfähig, wenn sie bestimmte Emissions- und elektrischen Reichweitenkriterien erfüllen.

Hintergrund und politische Zielsetzung 

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) bezeichnete das Programm als wichtigen Anschub für die Elektromobilität in Deutschland, der sowohl Klimaschutz als auch soziale Gerechtigkeit fördern soll. Gleichzeitig solle es der heimischen Automobilwirtschaft Rückenwind geben, indem moderne, emissionsarme Fahrzeuge stärker nachgefragt werden.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Pressemitteilung vom 19. Januar 2026